Forderungen des Vermieters für Nebenkostennachzahlungen müssen grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungsperiode gestellt werden. Forderungen später als 12 Monate sind nichtig, sofern der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat.
Schönheitsreparaturen nach Auszug sind keine gesetzliche Verpflichtung, sondern werden im Mietvertrag individuell geregelt. Im Gegensatz zu Deutschland ist z.B. in Belgien üblich, daß Schönheitsreparaturen vom Vermieter getragen und durchgeführt werden.
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